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Allgemeinverfügung der Region Hannover zur 2G Regelung

Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2G“)

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Mitglieder, Übungsleiter/Trainer über die 2G-Regelung ab dem 12.11.2021 – 10.01.2022 (vorerst) informieren

Allgemeinverfügung:

Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern 

a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und

b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen.

Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 11.11.2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 10.01.2022.

Der Impf- bzw. Genesungsnachweis der Übungsleiter/Trainer/Betreuer liegt dem TSV Pattensen von 1890 e.V. vor.

Alle  Teilnehmer an den sportlichen Aktivitäten haben ihren entsprechenden „2G-Nachweis“ bei der nächsten Teilnahme am Sportbetrieb zu erbringen!

Bleiben Sie gesund.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand des TSV Pattensen von 1890 e.V.